LIZENZ AM
Mindestalter: 14 Jahre
Höchstalter: Es gelten die für den A-Führerschein festgelegten Fristen, d. h.: alle 10 Jahre bis zum 50. Lebensjahr, 5 Jahre für Personen zwischen 50 und 70 Jahren, 3 Jahre für Personen über 70 Jahre, 2 Jahre nach dem 80. Lebensjahr .